14 Jun 2008, 20:00
Rothenbaumchaussee 64, Passierzettel & Mayumi Fukuzaki - Moves into a total presence, Hamburg 20148
Kosten : 8,-
Mayumi Fukuzaki ist seit 1996 Mitglied des renommierten Butoh-Ensembles Daraikudakan. Seit 1997 sorgt sie als Tänzerin des Shibusashirazu Orchestras aus Tokyo auf Festivalbühnen in der ganzen Welt für Furore. Seit 2004 lebt und arbeitet sie in Berlin. Moves into a total Presence ist ein intensiver Dialog zwischen Musik, Tanz und Ort, in deren Spannungsfeld Choreographie und Komposition spontan entstehen, aufeinander einwirken und eine unmittelbare, atemberaubende Einheit bilden.
Lichtinstallation: Frank Siegel
Passierzettel
25 Apr 2008, 20:30
Öjendorfer Weg 30a - U-Billstedt, Blurred Edges Festival, Hamburg
Kosten : 5,-
Im Rahmen des Blurred Edges - Festival für aktuelle Musik - spielen Passierzettel in ihrer aktuellen Sextett-Besetzung: Thomas Siebert (Gitarre), Martin Pozdrowicz (Percussion, Sampler), Thomas Piesbergen (Stimme, Sampler), Lothar Meid (Bass), Laurent Vianes (Bass) und Charlie Schöppner (Percussion).
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a)jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b)jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c)einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".
Man mag der in a) enthaltenen Notwehrvorschrift zustimmen, daß der Staat Leben nehmen darf um Leben zu schützen. Schon b) ist problematischer, denn der Satz erlaubt den Sicherheitsorganen, Strafgefangene auf der Flucht zu erschießen. Auch dem mag man ja vielleicht noch zustimmen. Interessant ist aber die Regelung in Satz c) des vorstehenden Zitates:
Nirgendwo ist nämlich geregelt, was ein "Aufruhr" oder ein "Aufstand" genau ist, und was man denn unter einer "rechtmäßigen Niederschlagung" zu verstehen habe.
oder neues aus Schilda
06.03.2008 Antwortschreiben von Frau B...... Tatvorwurf: Sie führten ein Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Verkehrsteilnahme durch Parken)!!!
Bitte benennen Sie den verantwortlichen Fahrzeugführer.
Ihre Einwände wurden geprüft, führten aber zu keiner anderen Entscheidung.
Am besten fragt Frau B...... doch die Herren PK D..... und POM F.... von Abschnitt 36
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http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/print/berlin/206459.html
News: Mittlerweile kam auch am 12.02.2008 die Post from Pilizeipräsidenten bezüglich Parken auf einem Sonderfahrstreifen mit Behinderung des Linien- bzw. Taxenverkehr. Gibt aber unter der angegebenen OWI Adresse gar keinen Sonderfahrstreifen!! Nun, Widerspruch ist erfolgt!
Am 2. Februar um 8.30 hatte mein als Anwohner geparktes und seit Ende Januar nachweislich nicht mehr bewegtes Fahrzeug einen Strafzettel wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit erhalten. Parken in der Umweltzone!! Widerspruch ?
Siehe auch: http://www.bmvbs.de/
Fahrzeuge ohne Plakette dürfen die Umweltzone nicht befahren, sonst drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug auf Grund seiner Emissionsschlüsselnummer eine Plakette bekommen könnte. Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, benötigen ebenfalls eine Umweltplakette.
Siehe auch: Link
Bestraft werden soll durch die Umweltzonenregelung nur das Fahren in einer Umweltzone mit Autos, die dazu keine Berechtigung haben - und eigentlich nicht das Parken. Dabei stießen die Autos schließlich keine Feinstäube aus. Hinzu kommt, dass der derzeit im Bußgeldkatalog vorhandene Tatbestand lediglich eine Strafe für das Führen eines Fahrzeugs in der Umweltzone vorsieht.
Die Behörde könnte sich mit einem Bußgeldbescheid für ein parkendes Auto - ohne Fahrer - auch nur an den Fahrzeughalter wenden. Eine entsprechende Halterhaftung gebe es jedoch nicht: «Dem Halter wird die Behörde das Führen eines Fahrzeugs in der Umweltzone aufgrund eines abgestellten Fahrzeugs nicht nachweisen können»
Neue Aspekte der Forschung
Prof. Dr. Joachim Heyder machte in seinem Vortrag auf folgende neue Aspekte seiner mehr als 15-jährigen Forschungstätigkeit aufmerksam:
Je kleiner ein Feinstaubpartikel, desto größer ist sein toxikologisches (also giftiges) Potenzial. Größere Feinstaubpartikel werden von den Flimmerhärchen der Lungenbronchien abgeschieden, feine und ultrafeine Partikel können aber bis in die Tiefe der Lunge und von dort in den Blutkreislauf und weiter in alle Körperorgane gelangen.
http://www.graz.at/cms/beitrag/10038918/858763/
Besonders die neuen Aggregate stehen bezüglich des Lungenkrebsrisikos unter Verdacht. Grundproblem bei diesen Motoren ist, dass die ausgestoßenen Partikel um ein Vielfaches kleines sind als bei älteren Dieselmotoren. Der Laie erkennt dies daran, dass die Abgase eines alten Dieselmotors sich durch einen rußigen Geruch auszeichnen. Auspuffabgase von Dieselmotoren neuester Generation hingegen riechen teils beißend chlorähnlich nach Stickoxiden. Grund ist die höhere Verdichtung und der heißere Verbrennungsprozess, die dafür sorgen, dass Luftstickstoff und Luftsauerstoff miteinander reagieren.
http://www.frankmoritz.net/Seite%20Aktuelles/Dieselfahrzeuge/Dieselfahrzeuge.htm
Contemporaryn-tier: shrinking art
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