Am Samstag den 29. November 2008 im Volt-Cültüre
Volt-Cültüre
Voltastrasse 33
13355 Berlin
ab 16.00 Uhr
+ Livemusik / einige Takte Blues ab ca. 18.00 Uhr
+ Catering / Prosecco & Fingerfood
+ Film / Welt am Draht von
Rainer Werner Fassbinder
oder neues aus Schilda
06.03.2008 Antwortschreiben von Frau B...... Tatvorwurf: Sie führten ein Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Verkehrsteilnahme durch Parken)!!!
Bitte benennen Sie den verantwortlichen Fahrzeugführer.
Ihre Einwände wurden geprüft, führten aber zu keiner anderen Entscheidung.
Am besten fragt Frau B...... doch die Herren PK D..... und POM F.... von Abschnitt 36
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http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/print/berlin/206459.html
News: Mittlerweile kam auch am 12.02.2008 die Post from Pilizeipräsidenten bezüglich Parken auf einem Sonderfahrstreifen mit Behinderung des Linien- bzw. Taxenverkehr. Gibt aber unter der angegebenen OWI Adresse gar keinen Sonderfahrstreifen!! Nun, Widerspruch ist erfolgt!
Am 2. Februar um 8.30 hatte mein als Anwohner geparktes und seit Ende Januar nachweislich nicht mehr bewegtes Fahrzeug einen Strafzettel wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit erhalten. Parken in der Umweltzone!! Widerspruch ?
Siehe auch: http://www.bmvbs.de/
Fahrzeuge ohne Plakette dürfen die Umweltzone nicht befahren, sonst drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug auf Grund seiner Emissionsschlüsselnummer eine Plakette bekommen könnte. Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, benötigen ebenfalls eine Umweltplakette.
Siehe auch: Link
Bestraft werden soll durch die Umweltzonenregelung nur das Fahren in einer Umweltzone mit Autos, die dazu keine Berechtigung haben - und eigentlich nicht das Parken. Dabei stießen die Autos schließlich keine Feinstäube aus. Hinzu kommt, dass der derzeit im Bußgeldkatalog vorhandene Tatbestand lediglich eine Strafe für das Führen eines Fahrzeugs in der Umweltzone vorsieht.
Die Behörde könnte sich mit einem Bußgeldbescheid für ein parkendes Auto - ohne Fahrer - auch nur an den Fahrzeughalter wenden. Eine entsprechende Halterhaftung gebe es jedoch nicht: «Dem Halter wird die Behörde das Führen eines Fahrzeugs in der Umweltzone aufgrund eines abgestellten Fahrzeugs nicht nachweisen können»
Neue Aspekte der Forschung
Prof. Dr. Joachim Heyder machte in seinem Vortrag auf folgende neue Aspekte seiner mehr als 15-jährigen Forschungstätigkeit aufmerksam:
Je kleiner ein Feinstaubpartikel, desto größer ist sein toxikologisches (also giftiges) Potenzial. Größere Feinstaubpartikel werden von den Flimmerhärchen der Lungenbronchien abgeschieden, feine und ultrafeine Partikel können aber bis in die Tiefe der Lunge und von dort in den Blutkreislauf und weiter in alle Körperorgane gelangen.
http://www.graz.at/cms/beitrag/10038918/858763/
Besonders die neuen Aggregate stehen bezüglich des Lungenkrebsrisikos unter Verdacht. Grundproblem bei diesen Motoren ist, dass die ausgestoßenen Partikel um ein Vielfaches kleines sind als bei älteren Dieselmotoren. Der Laie erkennt dies daran, dass die Abgase eines alten Dieselmotors sich durch einen rußigen Geruch auszeichnen. Auspuffabgase von Dieselmotoren neuester Generation hingegen riechen teils beißend chlorähnlich nach Stickoxiden. Grund ist die höhere Verdichtung und der heißere Verbrennungsprozess, die dafür sorgen, dass Luftstickstoff und Luftsauerstoff miteinander reagieren.
http://www.frankmoritz.net/Seite%20Aktuelles/Dieselfahrzeuge/Dieselfahrzeuge.htm
Contemporaryn-tier: shrinking art
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